Neue Anforderungen an den Versand und dem Empfang von Rechnungen ab dem 01.01.2025

Ab 1.1.2025 muss jedes Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das Umsätze mit anderen inländischen Unternehmern tätigt (B2B) in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können. Ab diesem Zeitpunkt hat die E-Rechnung Vorrang vor Papierrechnungen. Wir sind bereits in der Lage, E-Rechnungen zu empfangen und entsprechend zu verarbeiten. Ab Januar 2025 werden wir auch unsere Rechnungen ausschließlich als E-Rechnungen versenden. Dazu nutzen wir E-Rechnungen, die als sog. ZUGFeRD-Format erstellt werden. Dieses Datei-Format ist ein hybrides E-Rechnung-Format, das wie eine pdf-Rechnung für den Empfänger lesbar ist und gleichzeitig alle relevanten Daten einer E-Rechnung enthält. Für weiterführende Informationen verweisen wir auf die Verlautbarungen des Bundesministeriums der Fianzen vom 15.10.2024 sowie diverse Abhandlungen im Internet. Bei weitergehenden Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihre/n Steuerberater/in.